Einleitung
Kinder und Jugendliche stärken, schützen und beteiligen
Die Vereinsjugend der Sportgemeinde Hohensachsen begleitet Kinder und Jugendliche auf ihrem sportlichen und persönlichen Entwicklungsweg.
In unserer Jugendordnung heißt es:
„Die Vereinsjugend gibt den jugendlichen Mitgliedern Hilfe bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Sie fördert die sportliche Betätigung und das soziale Verhalten der Jugendlichen. Sie pflegt den Gemeinschaftssinn, die internationale und nationale Verständigung verschiedener Bevölkerungsgruppen.“
Dieses Selbstverständnis prägt auch unser Kinder- und Jugendschutzkonzept.
Kinder und Jugendliche sollen sich bei uns sicher, respektiert und wertgeschätzt fühlen. Sie sollen Gemeinschaft erleben, Freundschaften schließen, Selbstvertrauen entwickeln und Freude am Sport haben.
Dazu gehört der Schutz vor:
- körperlicher Gewalt
- psychischer Gewalt
- sexualisierter Gewalt
- Diskriminierung und Ausgrenzung
- Mobbing
- Machtmissbrauch
Kinderschutz bedeutet für uns nicht nur, auf Probleme zu reagieren. Kinderschutz bedeutet vor allem, Bedingungen zu schaffen, in denen Kinder und Jugendliche sich sicher entwickeln können.
Das Wohl von Kindern und Jugendlichen steht dabei für uns im Mittelpunkt. Wir orientieren uns an ihrem Recht auf Schutz, Förderung, Beteiligung und eine gewaltfreie Entwicklung.
Ein Kinder- und Jugendschutzkonzept schützt aber nicht nur Kinder und Jugendliche. Es schafft auch Klarheit und Handlungssicherheit für Trainer:innen, Betreuer:innen und alle ehrenamtlich Engagierten. Klare Regeln und transparente Verfahren schützen alle Beteiligten.
So ist unser Schutzkonzept aufgebaut
Unser Kinder- und Jugendschutzkonzept besteht aus sechs Bausteinen:
1. Leitbild und Selbstverständnis
Wir beschreiben, wofür wir als Verein stehen.
2. Risikoanalyse
Wir betrachten typische Situationen im Vereinsalltag und identifizieren mögliche Risiken.
3. Präventions- und Schutzmaßnahmen
Wir legen fest, wie wir Risiken vorbeugen und Kinder sowie Jugendliche stärken.
4. Beschwerde- und Meldewege
Wir schaffen transparente Ansprechpersonen und Verfahren für Hinweise, Fragen und Beschwerden.
5. Vorgehen bei Verdachtsfällen und akuten Gefährdungen
Wir beschreiben unser Vorgehen bei Verdachtsmomenten und akuten Gefährdungen.
6. Information, Sensibilisierung und Weiterentwicklung
Wir sorgen dafür, dass das Schutzkonzept bekannt bleibt und regelmäßig überprüft wird.
1. Leitbild und Selbstverständnis
Warum braucht es ein Schutzkonzept?
Die meisten Grenzverletzungen, Diskriminierungen oder Formen von Gewalt werden nicht öffentlich sichtbar. Oft bleiben sie lange unerkannt oder werden nicht angesprochen.
Ein Schutzkonzept hilft uns, Risiken frühzeitig zu erkennen, klare Regeln zu vereinbaren, Orientierung für alle Beteiligten zu schaffen, Kinder und Jugendliche zu stärken und bei Unsicherheiten handlungsfähig zu bleiben.
Wofür wir stehen wollen
- Respekt und Wertschätzung
- Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
- Vielfalt und Zugehörigkeit
- Schutz vor Gewalt, Diskriminierung und Machtmissbrauch
- Fairness und Gemeinschaft
Zentrale Begriffe und unser Verständnis im Kinder- und Jugendschutz
Grenzverletzungen: Verhaltensweisen, die persönliche Grenzen überschreiten – absichtlich oder unabsichtlich.
Gewalt: Körperliche, psychische oder sexualisierte Gewalt sowie Vernachlässigung.
Diskriminierung: Benachteiligung oder Abwertung von Menschen aufgrund persönlicher Merkmale oder Zugehörigkeiten.
Machtmissbrauch: Die unangemessene Nutzung von Einfluss, Verantwortung oder Autorität gegenüber Kindern und Jugendlichen.
Mobbing: Wiederholtes, gezieltes Ausgrenzen, Abwerten oder Schikanieren einer Person über einen längeren Zeitraum.
2. Risikoanalyse
Eine Risikoanalyse bildet die Grundlage für ein wirksames Kinder- und Jugendschutzkonzept.
Sie hilft dem Verein dabei, typische Situationen und mögliche Risiken im Vereinsalltag zu erkennen und gemeinsam zu überlegen, wie Kinder und Jugendliche bestmöglich geschützt werden können. Die daraus abgeleiteten Präventions- und Schutzmaßnahmen orientieren sich an den konkreten Bedingungen in der jeweiligen Abteilung.
Typische Risikosituationen in Vereinen:
| Situation | Mögliche Risiken |
| Fahrten zu Auswärtsspielen | Unklare Aufsicht, Alleinsituationen, fehlende Transparenz |
| Umkleiden | Grenzverletzungen, Ausgrenzung, Mobbing |
| Vereins-WhatsApp-Gruppen | Ausschluss einzelner Kinder, unangemessene Kommunikation |
| Turniere und Freizeiten | Übernachtungssituationen, Aufsichtspflichten, Gruppendruck |
| Leistungsentscheidungen | Ungleichbehandlung, Demütigung, unangemessener Leistungsdruck |
Die hier genannten, allgemeinen Risikosituationen konkretisieren sich in unterschiedlichen Abteilungen auf unterschiedliche Art und Weise.
Eine eingehende Risikoanalyse wird daher in jeder Abteilung separat vorgenommen, bewertet und in einem abteilungsspezifischen Schutzkonzept mit konkreten risikominimierenden Maßnahmen versehen (sieh Anhang D).
3. Präventions- und Schutzmaßnahmen
Die Risikoanalyse zeigt auf, in welchen Bereichen des Vereinsalltags besondere Aufmerksamkeit erforderlich ist. Daraus leitet der Verein geeignete Präventions- und Schutzmaßnahmen ab. Diese beginnen bereits bei der Gewinnung, Auswahl und Qualifizierung der Trainer:innen, Betreuer:innen und weiteren ehrenamtlich Engagierten und setzen sich in der täglichen Gestaltung eines sicheren, respektvollen und wertschätzenden Vereinsalltags fort.
Auswahl und Verantwortung von Trainer:innen, Betreuer:innen und ehrenamtlich Engagierten
Kinder- und Jugendschutz beginnt bereits bei der Auswahl und Begleitung von Personen, die Verantwortung im Verein übernehmen.
- Der Verein dokumentiert entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und der jeweiligen Tätigkeit, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bei allen Trainer:innen.
- Alle Trainer:innen, Betreuer:innen und Helfer:innen unterzeichnen den Ehrenkodex (siehe Anhang A) sowie die Verhaltensvereinbarung (siehe Anhang B).
Die Einsichtnahme sowie Unterzeichnung werden dokumentiert und regelmäßig erneuert.
Information, Sensibilisierung und kontinuierliche Weiterentwicklung
Der Verein informiert und sensibilisiert alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, regelmäßig zu den Inhalten des Schutzkonzeptes und fördert deren Handlungssicherheit durch geeignete Qualifizierungs- und Austauschangebote. (siehe Kapitel 6)
Abteilungsspezifische Schutzmaßnahmen
Jede Abteilung der Sportgemeinde Hohensachsen führt eine abteilungsspezifische Risikoanalyse durch und legt auf Basis dieser Analyse geeignete Schutzmaßnahmen fest (siehe Anhang xxx).
Link zu den abteilungsspezifischen Schutzkonzepten folgt.
4. Beschwerde- und Meldewege
Unsere vereinsinternen Ansprechpersonen
Für Fragen, Hinweise und Beschwerden stehen neben den Trainer:innen und Betreuer:innen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Vertrauensperson für Kinder- und Jugendschutz:
Name: Corinna Reinhard-Thursfield (Angehende Systemische Kinder-, Jugend- und Familienberaterin)
Email: kinderschutz@sg-hohensachsen.de
Telefon: 0171-9792655
Vereinsverantwortlicher im Vorstand für Kinder- und Jugendschutz
Name: Oliwer Ziemlicki (Jugendvorstand)
Email: oziemlicki@gmail.com
Telefon: 01575-2783840
Die Kontaktdaten werden regelmäßig aktualisiert und auf der Vereinswebsite veröffentlicht.
Externe Beratungs- und Unterstützungsangebote
Neben den vereinsinternen Ansprechpersonen können sich Kinder, Jugendliche, Eltern und Vereinsmitglieder jederzeit an externe Beratungsstellen wenden.
- Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis Ansprechstelle Weinheim Tel: 06201 5226100
- Kinderschutzzentrum Heidelberg Tel: 06221 7392132
- Kinder- und Jugendtelefon (NummergegenKummer) Tel: 116111
- Elterntelefon Tel: 0800 111 0550
Bei akuter Gefahr bitte die Notrufe der Polizei (110) und des Rettungsdienstes (112) nutzen.
Die nachfolgende Kategorisierung hilft bei der Einschätzung einer konkreten Situation und gibt eine erste Orientierung, wie mit Beschwerden umgegangen werden sollte und an wen diese zu melden sind:
| Kategorie | Typische Beispiele | Involvierte Stellen | Vorgehen |
| 🟢Reflexionsfall | Unterschiedliche pädagogische Auffassungen, einzelne Beschwerden, Unsicherheit
Ziel: Gemeinsames Lernen und Qualitätsentwicklung |
· Trainer:innen · Betreuer:innen · Ggfs. Ansprechperson KJS |
· zuhören · Gespräch führen · dokumentieren · Vereinbarungen treffen · Nachhalten |
| 🟡Beschwerdefall | Wiederholte Beschwerden, respektloser Umgang, Hinweise auf Grenzverletzungen oder Machtmissbrauch
Ziel: Klärung und allseitiger Schutz |
Zusätzlich:
· Ansprechpersonen KJS
|
· dokumentieren · Ansprechperson informieren · erste Einschätzung · weitere Schritte abstimmen |
| 🟠Gefährdungsfall | Konkrete Hinweise auf psychische, körperliche oder sexualisierte Gewalt
Ziel: Schutz des Kindes sicherstellen, erweiterte Abklärung |
Zusätzlich:
· Vorstand |
· Vorstand informieren · Ansprechperson einbeziehen · Fachberatung hinzuziehen · Schutzmaßnahmen prüfen |
| 🔴Akutfall | Unmittelbare Gefahr oder Verdacht auf eine Straftat
Ziel: Sofortiger Schutz |
Zusätzlich:
· Jugendamt |
· Kind unmittelbar schützen · Polizei/Jugendamt informieren · Vorstand informieren · keine eigenen Ermittlungen · vollständige Dokumentation |
5. Vorgehen bei Verdachtsfällen und akuten Gefährdungen
Gemeinsam Verantwortung übernehmen
Die meisten Situationen beginnen nicht mit einem eindeutigen Verdachtsfall. Häufig sind es Beobachtungen, Veränderungen oder ein ungutes Gefühl.
Kinder- und Jugendschutz bedeutet deshalb auch, aufmerksam zu sein, Fragen zu stellen und sich Unterstützung zu holen.
Niemand im Verein muss schwierige Situationen allein beurteilen oder lösen.
Wenn etwas auffällt
Wer Beobachtungen macht oder sich Sorgen um ein Kind oder eine:n Jugendliche:n macht, sollte dies ernst nehmen.
Mögliche Anhaltspunkte können sein:
- auffällige Verhaltensänderungen
- wiederholte Grenzverletzungen
- Hinweise auf Mobbing oder Ausgrenzung
- diskriminierende Vorfälle
- unangemessenes Verhalten von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen
- Hinweise auf körperliche, psychische oder sexualisierte Gewalt
Nicht jede Beobachtung bedeutet automatisch eine Gefährdung. Dennoch ist es wichtig, aufmerksam zu bleiben und Unsicherheiten anzusprechen.
Unsere ersten Schritte
Bei Sorgen, Beobachtungen oder Verdachtsmomenten gilt:
- Ruhe bewahren.
- Beobachtungen möglichst sachlich dokumentieren.
- Keine vorschnellen Schlussfolgerungen ziehen.
- Das Gespräch mit den benannten Ansprechpersonen suchen.
- Bei Bedarf externe Fachberatung hinzuziehen.
Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche zu schützen und gleichzeitig verantwortungsvoll mit allen Beteiligten umzugehen.
Was wir vermeiden
Um Kinder und Jugendliche zu schützen und mögliche Verfahren nicht zu gefährden, vermeiden wir insbesondere:
- eigene Ermittlungen,
- Befragungen unter Druck,
- Konfrontationen mit beschuldigten Personen,
- die Weitergabe von Gerüchten,
- Vorverurteilungen.
Die Einschätzung von Verdachtsfällen erfolgt gemeinsam mit den zuständigen Ansprechpersonen und gegebenenfalls externen Fachstellen.
Wenn Kinder oder Jugendliche sich anvertrauen
Wenn Kinder oder Jugendliche von belastenden Erfahrungen berichten:
- hören wir aufmerksam zu,
- nehmen wir ihre Aussagen ernst,
- bleiben wir ruhig,
- versprechen wir keine Geheimhaltung, die wir nicht einhalten können,
- erklären wir transparent, welche nächsten Schritte notwendig sein können.
Kinder und Jugendliche sollen erfahren, dass sie Unterstützung erhalten und mit ihren Sorgen nicht allein bleiben.
Akute Gefährdungen
Wenn der Eindruck besteht, dass ein Kind oder eine jugendliche Person unmittelbar gefährdet ist, hat deren Schutz oberste Priorität.
In solchen Situationen werden unverzüglich die zuständigen Ansprechpersonen informiert und erforderliche Schutzmaßnahmen eingeleitet sowie externe Fachstellen oder zuständige Behörden hinzugezogen.
Unsere Grundsätze im Verdachtsfall
- Wir nehmen Hinweise ernst.
- Wir schützen betroffene Kinder und Jugendliche.
- Wir handeln besonnen und verantwortungsvoll.
- Wir dokumentieren relevante Beobachtungen.
- Wir holen uns fachliche Unterstützung.
- Wir vermeiden Vorverurteilungen.
- Wir ermitteln nicht auf eigene Faust.
- Wir lassen niemanden mit schwierigen Situationen allein.
Kinder- und Jugendschutz gelingt, wenn Menschen aufmerksam sind, Verantwortung übernehmen und sich gegenseitig unterstützen.
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Anwendungsbeispiele
Beispiel 1: Eine Mutter berichtet, dass ihr Kind regelmäßig mit Liegestützen bestraft werde und deshalb nicht mehr gerne zum Training gehe.
Wie geht der Verein vor?
- Die Rückmeldung wird ernst genommen.
- Ein Gespräch mit der:dem Trainer:in und ggfs. der Jugendleitung wird geführt.
- Gemeinsam wird geprüft, ob es sich um eine unterschiedliche pädagogische Auffassung oder wiederkehrende Grenzverletzung handelt.
- Vereinbarungen werden getroffen und nach einer angemessenen Zeit überprüft.
→ Nicht jede Beschwerde bedeutet automatisch eine Kindswohlgefährdung. Beschwerden können jedoch Anlass sein, Verhalten gemeinsam zu reflektieren und geeignete Maßnahmen einzuleiten.
Beispiel 2: Ein Kind erzählt, dass ein:e Trainer:in persönliche Nachrichten über WhatsApp schreibt, die ihm:ihr unangenehm sind, es sich aber nicht traut, etwas zu sagen.
Wie geht der Verein vor?
- Das Kind wird ernst genommen.
- Die Aussagen werden möglichst wörtlich dokumentiert.
- Die Ansprechperson Kinder- und Jugendschutz wird informiert.
- Gemeinsam erfolgt eine fachliche Einschätzung.
- Falls erforderlich, werden weitere Schutzmaßnahmen oder externe Beratung einbezogen.
→ Entscheidend ist, dass sich ein Kind oder Jugendliche:r unwohl fühlt oder eine persönliche Grenze als überschritten erlebt. Solche Hinweise werden ernst genommen, sorgfältig geprüft und entsprechend den Beschwerde- und Meldewegen bearbeitet.
Beispiel 3: Innerhalb weniger Wochen gehen unabhängig voneinander mehrere Rückmeldungen ein: Kinder berichten, dass ein:e Trainer:in einzelne Spieler:innen regelmäßig anschreit und vor der Mannschaft bloßstellt. Eltern schildern, dass ihre Kinder deshalb Angst vor dem Training entwickeln. Ein:e Trainerkolleg:in beobachtet ähnliches Verhalten.
Wie geht der Verein vor?
- Alle Hinweise werden einzeln dokumentiert.
- Die Ansprechperson Kinder- und Jugendschutz sowie der Vorstand werden informiert.
- Die Gesamtsituation wird gemeinsam bewertet und – wenn erforderlich – eine externe Fachberatungsstelle hinzugezogen.
- Bis zur Klärung werden geeignete Maßnahmen zum Schutz der Kinder geprüft (z.B. Begleitung des Trainings, Hospitation oder vorübergehende Anpassung der Aufgaben)
→ Wiederkehrende Beschwerden oder übereinstimmende Beobachtungen können Anzeichen für problematische Verhaltensmuster oder Machtmissbrauch sein. Der Verein nimmt solche Hinweise ernst, bewertet sie im Gesamtzusammenhang und leitet – abhängig von der Einschätzung der Situation – geeignete Schutz- und Interventionsmaßnahmen ein.
6. Information, Sensibilisierung und Weiterentwicklung
Ein Schutzkonzept wirkt nur, wenn es bekannt ist
Kinder- und Jugendschutz ist nicht allein Aufgabe einzelner Personen. Er lebt von einer gemeinsamen Haltung und von der Aufmerksamkeit aller Beteiligten.
Deshalb reicht es nicht aus, ein Schutzkonzept zu erstellen. Es muss bekannt sein, verstanden werden und im Vereinsalltag Anwendung finden.
Die Sportgemeinde Hohensachsen informiert über die Inhalte dieses Schutzkonzepts und macht die vorgesehenen Ansprechpersonen sowie Beschwerde- und Meldewege sichtbar.
Information und Sensibilisierung
Kinder, Jugendliche, Eltern, Trainer:innen, Betreuer:innen und weitere Engagierte sollen wissen,
- welche Werte und Regeln im Verein gelten,
- an wen sie sich bei Fragen oder Sorgen wenden können,
- welche Rechte Kinder und Jugendliche haben,
- wie Beschwerden und Hinweise aufgenommen werden.
Neue Eltern werden über das Schutzkonzept informiert.
Kinder- und Jugendschutz verstehen wir als gemeinsames Lern- und Entwicklungsthema.
Qualifizierung und Schulung
Die vereinsinternen Ansprechpersonen nehmen regelmäßig an Fortbildungen zum Kinder- und Jugendschutz teil.
Trainer:innen, Betreuer:innen und andere Verantwortliche erhalten das Schutzkonzept bei Aufnahme ihrer Tätigkeit und werden regelmäßig für Themen des Kinder- und Jugendschutzes sensibilisiert. Einmal jährlich wird das Thema Kinder- und Jugendschutz in einer Abteilungssitzung behandelt.
Dazu gehören beispielsweise:
- Informationen zum Schutzkonzept,
- Schulungen und Fortbildungen,
- Austausch zu Praxiserfahrungen,
- Besprechung aktueller Fragestellungen,
- Reflexion von Risikosituationen im Vereinsalltag.
Ziel ist die kontinuierliche Entwicklung einer sicheren und respektvollen Vereinskultur.
Beteiligung und Mitwirkung
Kinder- und Jugendschutz gelingt besonders gut, wenn Kinder, Jugendliche, Eltern und Vereinsverantwortliche ihre Erfahrungen und Perspektiven einbringen können.
Die Sportgemeinde Hohensachsen fördert daher die Beteiligung der verschiedenen Abteilungen bei der Weiterentwicklung von Schutzmaßnahmen und Verfahrensweisen.
Rückmeldungen, Anregungen und Verbesserungsvorschläge sind ausdrücklich erwünscht.
Regelmäßige Überprüfung
Das Kinder- und Jugendschutzkonzept versteht sich als lebendiges Dokument. Es wird regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre im Vorstand überprüft und bei Bedarf gemeinsam mit den Abteilungen, Trainer:innen, Betreuer:innen sowie weiteren Beteiligten weiterentwickelt.
Dabei werden insbesondere berücksichtigt:
- Erfahrungen aus dem Vereinsalltag,
- Ergebnisse von Risikoanalysen,
- Rückmeldungen aus den Abteilungen,
- Veränderungen gesetzlicher oder fachlicher Anforderungen,
- neue Erkenntnisse im Kinder- und Jugendschutz.
Nach besonderen Vorfällen oder wesentlichen Änderungen wird eine außerplanmäßige Überprüfung vorgenommen.
Kinder- und Jugendschutz ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess.
Unser gemeinsames Ziel
Wir möchten einen Verein gestalten, in dem Kinder und Jugendliche sich sicher fühlen, Gemeinschaft erleben und ihre Persönlichkeit entwickeln können.
Dafür übernehmen wir gemeinsam Verantwortung.
Kinder- und Jugendschutz verstehen wir nicht nur als Schutz vor Gefährdungen, sondern als Beitrag zu einer respektvollen, vielfältigen und wertschätzenden Vereinskultur.
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Anwendungsbeispiele
Beispiel 1: Eine Mutter berichtet, dass ihr Kind regelmäßig mit Liegestützen bestraft werde und deshalb nicht mehr gerne zum Training gehe.
Wie geht der Verein vor?
- Die Rückmeldung wird ernst genommen.
- Ein Gespräch mit der:dem Trainer:in und ggfs. der Jugendleitung wird geführt.
- Gemeinsam wird geprüft, ob es sich um eine unterschiedliche pädagogische Auffassung oder wiederkehrende Grenzverletzung handelt.
- Vereinbarungen werden getroffen und nach einer angemessenen Zeit überprüft.
→ Nicht jede Beschwerde bedeutet automatisch eine Kindswohlgefährdung. Beschwerden können jedoch Anlass sein, Verhalten gemeinsam zu reflektieren und geeignete Maßnahmen einzuleiten.
Beispiel 2: Ein Kind erzählt, dass ein:e Trainer:in persönliche Nachrichten über WhatsApp schreibt, die ihm:ihr unangenehm sind, es sich aber nicht traut, etwas zu sagen.
Wie geht der Verein vor?
- Das Kind wird ernst genommen.
- Die Aussagen werden möglichst wörtlich dokumentiert.
- Die Ansprechperson Kinder- und Jugendschutz wird informiert.
- Gemeinsam erfolgt eine fachliche Einschätzung.
- Falls erforderlich, werden weitere Schutzmaßnahmen oder externe Beratung einbezogen.
→ Entscheidend ist, dass sich ein Kind oder Jugendliche:r unwohl fühlt oder eine persönliche Grenze als überschritten erlebt. Solche Hinweise werden ernst genommen, sorgfältig geprüft und entsprechend den Beschwerde- und Meldewegen bearbeitet.
Beispiel 3: Innerhalb weniger Wochen gehen unabhängig voneinander mehrere Rückmeldungen ein: Kinder berichten, dass ein:e Trainer:in einzelne Spieler:innen regelmäßig anschreit und vor der Mannschaft bloßstellt. Eltern schildern, dass ihre Kinder deshalb Angst vor dem Training entwickeln. Ein:e Trainerkolleg:in beobachtet ähnliches Verhalten.
Wie geht der Verein vor?
- Alle Hinweise werden einzeln dokumentiert.
- Die Ansprechperson Kinder- und Jugendschutz sowie der Vorstand werden informiert.
- Die Gesamtsituation wird gemeinsam bewertet und – wenn erforderlich – eine externe Fachberatungsstelle hinzugezogen.
- Bis zur Klärung werden geeignete Maßnahmen zum Schutz der Kinder geprüft (z.B. Begleitung des Trainings, Hospitation oder vorübergehende Anpassung der Aufgaben)
→ Wiederkehrende Beschwerden oder übereinstimmende Beobachtungen können Anzeichen für problematische Verhaltensmuster oder Machtmissbrauch sein. Der Verein nimmt solche Hinweise ernst, bewertet sie im Gesamtzusammenhang und leitet – abhängig von der Einschätzung der Situation – geeignete Schutz- und Interventionsmaßnahmen ein.
6. Information, Sensibilisierung und Weiterentwicklung
Ein Schutzkonzept wirkt nur, wenn es bekannt ist
Kinder- und Jugendschutz ist nicht allein Aufgabe einzelner Personen. Er lebt von einer gemeinsamen Haltung und von der Aufmerksamkeit aller Beteiligten.
Deshalb reicht es nicht aus, ein Schutzkonzept zu erstellen. Es muss bekannt sein, verstanden werden und im Vereinsalltag Anwendung finden.
Die Sportgemeinde Hohensachsen informiert über die Inhalte dieses Schutzkonzepts und macht die vorgesehenen Ansprechpersonen sowie Beschwerde- und Meldewege sichtbar.
Information und Sensibilisierung
Kinder, Jugendliche, Eltern, Trainer:innen, Betreuer:innen und weitere Engagierte sollen wissen,
- welche Werte und Regeln im Verein gelten,
- an wen sie sich bei Fragen oder Sorgen wenden können,
- welche Rechte Kinder und Jugendliche haben,
- wie Beschwerden und Hinweise aufgenommen werden.
Neue Eltern werden über das Schutzkonzept informiert.
Kinder- und Jugendschutz verstehen wir als gemeinsames Lern- und Entwicklungsthema.
Qualifizierung und Schulung
Die vereinsinternen Ansprechpersonen nehmen regelmäßig an Fortbildungen zum Kinder- und Jugendschutz teil.
Trainer:innen, Betreuer:innen und andere Verantwortliche erhalten das Schutzkonzept bei Aufnahme ihrer Tätigkeit und werden regelmäßig für Themen des Kinder- und Jugendschutzes sensibilisiert. Einmal jährlich wird das Thema Kinder- und Jugendschutz in einer Abteilungssitzung behandelt.
Dazu gehören beispielsweise:
- Informationen zum Schutzkonzept,
- Schulungen und Fortbildungen,
- Austausch zu Praxiserfahrungen,
- Besprechung aktueller Fragestellungen,
- Reflexion von Risikosituationen im Vereinsalltag.
Ziel ist die kontinuierliche Entwicklung einer sicheren und respektvollen Vereinskultur.
Beteiligung und Mitwirkung
Kinder- und Jugendschutz gelingt besonders gut, wenn Kinder, Jugendliche, Eltern und Vereinsverantwortliche ihre Erfahrungen und Perspektiven einbringen können.
Die Sportgemeinde Hohensachsen fördert daher die Beteiligung der verschiedenen Abteilungen bei der Weiterentwicklung von Schutzmaßnahmen und Verfahrensweisen.
Rückmeldungen, Anregungen und Verbesserungsvorschläge sind ausdrücklich erwünscht.
Regelmäßige Überprüfung
Das Kinder- und Jugendschutzkonzept versteht sich als lebendiges Dokument. Es wird regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre im Vorstand überprüft und bei Bedarf gemeinsam mit den Abteilungen, Trainer:innen, Betreuer:innen sowie weiteren Beteiligten weiterentwickelt.
Dabei werden insbesondere berücksichtigt:
- Erfahrungen aus dem Vereinsalltag,
- Ergebnisse von Risikoanalysen,
- Rückmeldungen aus den Abteilungen,
- Veränderungen gesetzlicher oder fachlicher Anforderungen,
- neue Erkenntnisse im Kinder- und Jugendschutz.
Nach besonderen Vorfällen oder wesentlichen Änderungen wird eine außerplanmäßige Überprüfung vorgenommen.
Kinder- und Jugendschutz ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess.
Unser gemeinsames Ziel
Wir möchten einen Verein gestalten, in dem Kinder und Jugendliche sich sicher fühlen, Gemeinschaft erleben und ihre Persönlichkeit entwickeln können.
Dafür übernehmen wir gemeinsam Verantwortung.
Kinder- und Jugendschutz verstehen wir nicht nur als Schutz vor Gefährdungen, sondern als Beitrag zu einer respektvollen, vielfältigen und wertschätzenden Vereinskultur.

